OMV der CDU NRW begrüßt der Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat

Altersarmut bei Spätaussiedlern bekämpfen

Zum Antrag des Freistaates Bayern in Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Punkt 21 der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017), im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben neu zu bewerten, erklärt der Landesvorsitzende der Ost-und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU NRW Heiko Hendriks MdL:
 

„Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich den Antrag des Freistaates Bayern, die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben neu zu bewerten. Wir bitten die übrigen Bundesländer, insbesondere natürlich das Land Nordrhein-Westfalen, in dem sehr viele Spätaussiedler betroffen sind, sich bei der morgigen Abstimmung im Bundesrat dem Antrag anzuschließen.
 
Uns ist aus vielen Gesprächen bewusst, dass die bisherige gesetzliche Regelung bei vielen Spätaussiedlern zur Altersarmut führt. Die Altersarmut hat im Wesentlichen ihre Ursachen in den Änderungen des Fremdrentengesetzes (FRG) der 1990-er Jahre. Insbesondere die zum 6.5.1996 eingeführte Deckelung der Anzahl der Entgeltpunkte aus FRG-Zeiten auf 25 bzw. 40 (§ 22b FRG) sowie die Einführung des Faktors 0,6 (§ 22 Abs. 4 FRG) bei einem Rentenbeginn ab 1.10.1996 nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.9.1996, führt zu armutsbegründenden Altersrenten bei Spätaussiedlern. Es war immer Ziel der Politik der OMV, den betroffenen Menschen zu helfen. Eine Lösung der Problematik liegt nach Ansicht des OMV-Landesvorstandes in der Aufhebung der Deckelung der Entgeltpunkte in § 22 Fremdrentengesetz. Zumindest aber sollte die Anzahl der Entgeltpunkte, sofern die FRG-Berechtigten diese in ihrer Erwerbsbiographie erworben haben, aufgestockt werden.
 
Das Thema muss dringend angepackt werden. Deshalb hat die OMV für den Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen am kommenden Samstag einen Antrag eingebracht, sich für eine Stärkung der eigenständigen Altersvorsorge von Spätaussiedlern sowie Verbesserungen bei der Anrechnung von im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüchen auf Fremdrenten einzusetzen. Die Mutterpartei hat uns hierbei ihre Unterstützung zugesagt. Der Antrag des Freistaates Bayern ist daher ein wichtiges Signal für die betroffenen Menschen und wäre ein guter Einstieg in einen Prozess, an dessen Ende eine befriedigende Lösung dieser Sachfrage stehen muss.“
 
HINTERGRUND:
 
Bundesrat Drucksache 155/2/17
 
28.03.17
 
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
 
Antrag des Freistaates Bayern
 
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüber-leitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
 
Punkt 21 der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
 
Der Bundesrat möge beschließen:
 
Zum Gesetzentwurf allgemein
 
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Anschluss an das Gesetzgebungs-verfahren zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben neu zu bewerten.
 
Begründung:
 
Die von der Lohnentwicklung (Ost) abgekoppelte Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost) könnte zu Irritationen bei den Spätaussiedlern führen. Sie mussten nach der Wiedervereinigung und dem Fall des "Eisernen Vorhangs" gerade auch mit Hinweis auf die Rentensituation in den neuen Ländern sukzessive Leistungsverschlechterungen bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz hinnehmen.
 
Daher sollten die rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler neu bewertet werden. So könnte beispielsweise in Erwägung gezogen werden, Renten-zahlungen aus dem Herkunftsland als Ausgleich für Erschwernisse bei deren Geltendmachung im Ausland nur zum Teil auf die deutsche Rente anzurechnen. Eine nur anteilige Anrechnung der ausländischen Rente würde zudem einen Anreiz schaffen, diese überhaupt zu beantragen. Davon würden sowohl Spätaussiedler als auch Rentenversicherung profitieren – zudem gegebenenfalls auch Sozialhilfe und Grundsicherung.

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