„Erinnerung an Flucht und Vertreibung der Deutschen bleibt gesamtgesellschaftlicher Auftrag“

Nationaler Gedenktag

Am 20. Juni 2018 wird der vierte Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung begangen. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen Maria-Theresia van Schewick und Stephan Krüger:
 

„In einer Zeit, in der wir wieder - zu Recht - verstärkt über den Heimatbegriff diskutieren und dieser Begriff in der Öffentlichkeit wieder präsenter wird, gilt heute mehr denn je: Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung der Deutschen zum Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb war die Einrichtung eines nationalen Gedenktages eine richtige und wichtige Entscheidung. Das Schicksal von Menschen, die entwurzelt wurden, weil sie ihre angestammte Heimat verlassen mussten, verdient auch heute noch - und wieder - eine besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere weil die Erlebnisgeneration verschwindet und wir immer weniger Zeitzeugen haben, tragen sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen eine besondere Verantwortung dafür, die Erinnerung an das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen zu fördern. Wir in Nordrhein-Westfalen haben sehr viele vertriebene und geflüchtete Deutsche aufgenommen. Diese Menschen haben in diesem Land eine neue Heimat gefunden und es aufgebaut, obwohl sie bei ihrer Ankunft als Pimocken beschimpft wurden. Dennoch haben sie schnell Brücken zu unseren europäischen Nachbarn gebaut und Völkerverständigung gelebt. Ihr kulturelles Erbe ist Teil des gesamtdeutschen und europäischen Kulturerbes, das es zu bewahren gilt. Die OMV der CDU NRW freut sich daher, dass die NRW-Koalition die Verantwortung und den Auftrag Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG), dessen Inkrafttreten sich kürzlich zum 65. Mal jährte, sehr ernst nimmt. So sind die Mittel für die Kulturförderung der Vertriebenenverbände und -institutionen deutlich erhöht worden. Mit einer Erinnerungsstätte in der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen soll die Forderung der OMV umgesetzt werden, einen Ort zu schaffen, an dem an das Schicksal der Menschen erinnert wird, die aufgrund von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind. Auch im geplanten Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalens soll es eine angemessene Würdigung des Themas geben. Das Wissen an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben bleibt stetiger Auftrag der Politik.“

Hintergrund:

Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung wurde 2014 beschlossen und ist ein in Deutschland ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni stattfindender Gedenktag, der insbesondere an die Vertreibung der Deutschen zum Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg erinnern soll. Zuvor haben Bayern, Hessen und Sachsen eigene Gedenktage eingeführt.
 

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