Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU Nordrhein-Westfalen

25 Jahre Europäische Sprachencharta: OMV der CDU NRW diskutiert auf Landesdelegiertentagung über Minderheitenrechte in der Europäischen

Union Professor Stefan Oeter (Uni Hamburg) als Referent eingeladen

Die Ost-und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU NRW teilt mit:
 
Düsseldorf. Wie steht es um die Minderheitenrechte in der Europäischen Union? Anlässlich des 25. Jubiläums der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen beschäftigt sich die Landesdelegiertentagung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen mit dem Thema. Hierzu hat die Vereinigung, die sich als Anwältin von Vertriebenen, Aussiedlern und eben auch deutschen Minderheiten sieht, den ehemaligen Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses beim Europarat, den Hamburger Juraprofessor Stefan Oeter, eingeladen. Oeter ist ausgewiesener Experte im Bereich des Minderheitenschutzes und will insbesondere am Beispiel der Republik Polen die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Charta aufzeigen, dessen Unterzeichnung eines der Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Union ist. Die OMV der CDU NRW bringt das Thema aufs Tableau, „weil es doch in vielen Bereichen Defizite gibt“, so der OMV-Landesvorsitzende Heiko Hendriks. Der Umsetzungsdruck solcher Verträge sinke nach dem Beitritt zur EU deutlich. Hendriks: „Man spricht mittlerweile vom so genannten „Kopenhagen-Dilemma“. Es besteht darin, dass für Bewerberländer hohe Maßstäbe festgelegt werden, die diese zu erfüllen haben. Dabei handelt es sich um die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien, die der Europäische Rat bereits 1993 in Kopenhagen festgelegt hat. Staaten, die bereits EU-Mitglieder sind bzw. die EU-Institutionen selbst unterliegen aber keiner Prüfung, ob sie diese Standards erfüllen“. Dies gelte insbesondere für Minderheitenrechte und das Beispiel Polen sei besonders signifikant unter den europäischen Ländern, wo deutsche Minderheiten leben. Zu der Thematik werde die Vollversammlung auch entsprechende Anträge verabschieden. So sollen sich sowohl Bund, als auch das Land für eine bessere Umsetzung der Europäischen Sprachencharta einsetzen. Gleichzeitig wollen die Delegierten auch die so genannte Minority SafePack-Initiative unterstützen. Im Rahmen dieser Bürgerinitiative wird auf Grundlage des Vertrages von Lissabon die Europäische Union aufgefordert, eine Reihe von Rechtsakten zu verabschieden, um den Schutz für Angehörige nationaler und sprachlicher Minderheiten zu verbessern sowie die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union zu stärken. HINTERGRUND: Vor 25 Jahren, am 5. November 1992, wurde die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen vom Europarat zur Zeichnung aufgelegt. Inzwischen haben 25 Sta-aten die Charta ratifiziert. Darunter auch Staaten, in denen deutsche Minderheiten leben. Für diese Minderheiten ist die Charta eine Grundlage für den Erhalt ihrer Sprache und kul-tureller Identität. In seiner Drucksache 18/12542 stellt der Deutsche Bundestag zutreffend fest: „Jeder Mensch besitzt das Recht auf die eigene Sprache. Sprache ist nicht nur Verständigungsmittel, sondern auch Basis eigener Identität und Teil des kulturellen Erbes. Die Charta unterstreicht das unveräußerliche Recht, die eigene Regional- oder Minder-heitensprache im privaten und öffentlichen Lebensbereich sprechen zu dürfen. Sprachliche Vielfalt und Mehrsprachigkeit sind zudem Grundwerte der Europäischen Union.“ Obwohl die Ratifizierung der Europäischen Sprachencharta für einen Beitritt zur Europäischen Union nach den so genannten Kopenhagener Kriterien unerlässlich ist und die sprachliche Vielfalt sowie die Mehrsprachigkeit zu den Grundwerten der Europäischen Union gehören, sieht die Umsetzung in vielen Ländern nach dem EU-Beitritt sehr unterschiedlich aus. Auch aus diesem Grund wurde von der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV/FUEN) eine Bürgerinitiative gestartet. Im Rahmen der Bürgerinitiative „Minority SafePack“ wird auf Grundlage des Vertrages von Lissabon die Europäische Union aufgefordert, eine Reihe von Rechtsakten zu verabschieden, um den Schutz für Angehörige nationaler und sprachlicher Minderheiten zu verbessern sowie die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union zu stärken. Diese umfassen politische Maßnahmen in den Bereichen Regional- und Minderheitensprachen, Bildung und Kultur, Regionalpolitik, Partizipation, Gleichheit, audiovisuelle Mediendienste und andere mediale Inhalte sowie regionale (staatliche) Förderungen. Diese Initiative benötigt für einen Erfolg nun eine Million Unterschriften bis zum April 2018.