Anlässlich der Diskussion über die Integration, Partizipation und das Selbstverständnis der (Spät-)Aussiedler/innen in unserem Land erklären der Landesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU NRW Heiko Hendriks MdL, der stellvertretende Landesvorsitzende Heinrich Zertik MdB und das Bundesvorstandsmitglied der OMV der CDU Werner Jostmeier MdL:
„Rund 620.000 Spätaussiedler sind in Nordrhein-Westfalen beheimatet und gehören zu unserem Land. Hinter der Zahl stehen in großer Mehrheit gut integrierte Russlanddeutsche sowie Deutsche aus den früheren GUS Gebieten. Das kulturelle Zusammenleben und die zu würdigende Lebens- und Integrationsleistung förderten die Weiterentwicklung unseres Landes, vor allem in den Bereichen der Kultur und der Wirtschaft.
Diese vorbildlichen Integrationsziele sind nicht nur im Alltag spürbar, sondern auch nachweislich einer Studie aus dem Jahr 2013 des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales zu entnehmen. Auffallend ist, dass im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen die Integrationsindikatoren der Spätaussiedler zu einem wesentlichen Teil besser ausfallen.
In Anbetracht dieser Tatsachen ist es wichtig, dass auch der Landtag Nordrhein-Westfalen sich mit der nachahmungswürdigen Integrationsbereitschaft auseinandersetzt und sich hinter die Spätaussiedler/innen in unserem Land stellt.
In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die „Düsseldorfer Erklärung“ seitens des Landtagsbeirates für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen vom 05. Februar 2016, die unter anderem deutlich macht, dass die Spätaussiedler/innen ein wichtiger und integrierter Personenkreis unserer Gesellschaft sind.
Trotz der weitaus positiven Entwicklung gilt es jedoch den Integrationsprozess weiter zu fördern. Es wäre gut, wenn der Landtag und die Landesregierung überprüft, ob mehr finanzielle Mittel zur Förderung der Integration sowie zur politischen Bildung zur Verfügung gestellt werden könnten. Darunter fällt ebenfalls die Klärung zur Erhöhung und Vereinfachung der Beantragung finanzieller Mittel nach § 96 Bundesvertriebenengesetz, die überwiegend an ehrenamtlich tätige Personen aus dem Bereich der Spätaussiedler geht.“