Zum Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für die symbolische Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter im/nach dem Zweiten Weltkrieg 50 Mio. Euro bereitzustellen erklärt der Landesvorsitzende der OMV NRW Heiko Hendriks MdL:
„Wir begrüßen, dass sich der Deutsche Bundestag offenbar durchringen konnte, auch die deutschen Opfer von Zwangsarbeit gegen Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg zu entschädigen. Auch wenn zum Zeitpunkt dieser Entscheidung bereits viele Betroffene und somit potentielle Anspruchsberechtigte verstorben sind, so ist die Symbolik, die von dem Beschluss des deutschen Parlaments ausgeht, nicht zu unterschätzen. Die deutschen Zwangsarbeiter, vor allem Frauen, Kinder und Alte, hatten in besonderer Weise für die Verbrechen der Nationalsozialisten zu büßen. Sie wurden verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen quasi als menschliche Reparationsleistung missbraucht. Sehr viele davon überlebten nicht. Daher ist es moralisch angebracht, dass die Überlebenden für ihr Leid, das über das einfache Kriegsfolgeschicksal hinausgeht, entschädigt werden.
In diesem Zusammenhang gilt unser Dank insbesondere an den Arbeitskreis deutsche Zwangsarbeiter (AKDZ) in dem sich landsmannschaftliche Verbände zusammenschlossen und seit dem Jahr 2000 mit der Erfassung potentieller Entschädigungsberechtigter begannen. Von diesem Gremium ging stets die unnachgiebige Forderung aus, das Schicksal unserer Landsleute nicht gegenüber anderen Zwangsarbeitern abzuwerten, es gleichberechtigt als Unrecht zu behandeln und zu entschädigen. Diese Forderung hat die OMV NRW stets unterstützt. Durch die Arbeit des AKDZ existieren im LAG-Archiv Bayreuth zurzeit etwa 11.200 Akten von möglichen Anspruchsberechtigten.
Wir danken aber nicht weniger der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vor allem den landsmannschaftlichen Abgeordneten, die das Jahrzehnte lange, zähe Ringen um eine Lösung in dieser Thematik nun erfolgreich durchsetzen konnte. Für uns ist jetzt wichtig, dass die Anspruchsberechtigten, deren Alter im Allgemeinen recht hoch sein dürfte, ohne übermäßige, bürokratische Winkelzüge an ihren symbolischen Anerkennungsbetrag kommen. Sie haben lange auf diesen Zeitpunkt warten müssen und es geht sicherlich nicht um das Geld, sondern um dem formellen Entschädigungsakt selber.“