Minderheitenrechte müssen auch durchsetzbar sein
„Der Schutz von nationalen Minderheiten und ihrer Rechte ist ein zentrales Anliegen der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU in Nordrhein-Westfalen. Deshalb begrüßen wir das klare Bekenntnis dazu im CDU-Europawahlprogramm“. Mit diesen Worten hat derLandesvorsitzende der OMV NRW, Heiko Hendriks MdL, den europapolitischen Antrag des CDU-Bundesvorstandes kommentiert. Es sei wichtig, dass sich die Unionsparteien auch weiterhin auf europäischer Ebene für die Belange der Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen in Ost-, Mittel- und Südosteuropa stark machen. Doch in einem Punkt möchte die OMV NRW etwas konkreter werden. So will man den Diskussionsprozess darüber anstoßen, ob die Europäische Union etwas mehr Kompetenz im Bereich der Minderheitenpolitik bekommen sollte. Die CDU-Vereinigung regt an, die Umsetzbarkeit und Durchsetzbarkeit existierender minderheitenpolitischer Normen solle zukünftig im Unionsrecht gewährleistet werden.„Wir haben zurzeit das Problem, dass viele Rechte nationaler Minderheiten auf Verträgen der so genannten IGO’s (Intergovernal Organizations), wie der OSZE oder des Europarates beruhen. Diese können aber kaum von den Organen der Europäischen Union durchgesetzt werden, weil kein Unionsrecht umgesetzt wird“, erklärt Hendriks. Ein gutes Beispiel sei die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Sie sichere den Minderheiten in den Ländern, die diese ratifiziert haben, umfangreiche Rechte zu. So zum Beispiel im Bildungswesen. Bei der Realisierung sehe die Situation aber oft ganz anders aus. „Etliche Staaten setzen die Empfehlungen nicht um und sind dafür auch vom Ministerkomitee schon gerügt worden. Darunter fallen auch Staaten mit deutschen Minderheiten, wie Polen oder Tschechien“, führt der Mülheimer Landtagsabgeordnete aus. Eine maßvolle Kompetenzerweiterung sei daher notwendig, um die Umsetzung und Durchsetzbarkeit von Minderheitenrechten in der EU zu gewährleisten. „Wenn wir nicht wollen, dass diese Rechte nur auf dem Papier stehen und Völkerrechtliche Verträge den Minderheiten als eine Art Beruhigungspille präsentiert werden, dann sollten wir einen Diskussionsprozess darüber beginnen, in wie Weit eine Übernahme der IGO-Verträge ins Unionsrecht sinnvoll ist“, so Hendriks wörtlich.