Resolutionsantrag für den Schutz und die Antidiskriminierung von Minderheiten in den Mitgliedsstaaten der Union ist ein richtiges Signal für die Angehörigen dieser Gruppen
Auf Antrag des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments wird das Plenum am 7. Februar über eine Resolution zum Schutz und Antidiskriminierung in Bezug auf Minderheiten in den EU-Mitgliedsstaaten abstimmen.
Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU NRW Heiko Hendriks: „Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU NRW hat sich auf ihrer Landesdelegiertentagung im vergangenen November mit dem Thema Minderheitenrechte in der Europäischen Union intensiv beschäftigt. Das Referat des von uns geladenen Experten Prof. Dr. Oeter, der Vorsitzender des unabhängigen Sachverständigenkomitees bei Europarat war, hat die bestehenden Problematiken gut aufgezeigt. Deshalb haben wir sowohl auf der Landes- sowie Bundesdelegiertentagung Anträge zur Europäischen Sprachencharta und zu ‚Minority SafePack‘ verabschiedet. Der vom Petitionsausschuss des Europaparlaments eingebrachte Antrag bündelt die Sachverhalte sowie Probleme und spricht die Defizite in der Minderheitenpolitik und -gesetzgebung auf Unionsebene klar an. Deshalb unterstützen wir vollumfänglich diesen Antrag auf Verabschiedung einer Resolution für den Schutz und die Antidiskriminierung von Minderheiten in den Mitgliedsstaaten der Union. Wir richten an alle Fraktionen im Europäischen Parlament die große Bitte, diese Motion zu unterstützen und damit zu zeigen, dass sie die Rechte der Minderheiten ernst nehmen. Der Resolutionsantrag des Petitionsausschusses nimmt zu Recht Bezug auf die Dokumente des Europarates wie das Rahmenabkommen zum Schutz von Minderheiten oder die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, die leider in den Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Darauf haben wir auch in unseren Anträgen hingewiesen. Ebenso ist der Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Europäischen Bürgerinitiative ‚Minority SafePack‘ wichtig. Verständlicherweise wird auch auf die Flut von Petitionen aufmerksam gemacht, die den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit der mangelnden Umsetzung von Minderheitenrechten jedes Jahr erreichen, obwohl - wie im Resolutionsantrag zutreffend angemerkt - die Unterzeichnung und Ratifizierung der Minderheitenkonventionen des Europarates zu den absoluten Voraussetzungen eines Beitritts zur Europäischen Union sind (Kopenhagener Kriterien). Die OMV der CDU NRW stimmt mit den Antragstellern darin überein, dass Minderheitenrechte nicht hoch genug auf der Agenda der Institutionen der Europäischen Union stehen und es keine Annäherung an das Ziel gibt, einen vergleichbaren, im besten Falle sogar einheitlichen Umgang mit Minderheitenrechten zu gewährleisten. Wir schließen uns ebenfalls der Aussage an, dass den Institutionen der Europäischen Union effektive Werkzeuge und Möglichkeiten für ein unionsweites Monitoring der Situation der autochthonen bzw. sprachlichen Minderheiten fehlen. Aus diesem Grunde unterstützen wir als OMV die Forderung der Antragsteller, die Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten und zu ermutigen, das Recht zum Benutzen von Minderheitensprachen im Sinne einer sprachlichen Vielfalt zu durchzusetzen. Ebenso teilen wir das Anliegen, die Kommission aufzufordern, für den Unterricht sowie den Gebrauch von Minderheitensprachen offensiv zu werben und somit der sprachlichen Diskriminierung in der Union vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund werben wir nochmals eindringlich dafür, die Europäische Bürgerinitiative Minority Safepack zu unterzeichnen, die wir als OMV ebenfalls unterstützen. Immerhin sind rund zehn Prozent der Unionsbürger Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit. Das sind rund 50 Millionen Menschen!“