Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU Nordrhein-Westfalen

OMV NRW: Häftlingshilfegesetz nicht ändern / Entschädigungen für Opfer politischer Haft sind wichtiges Symbol der Anerkennung

Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen teilt mit:
 
 
Düsseldorf. Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen hat sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im so genannten Häftlingshilfegesetz (HHG) ausgesprochen. Der Landesvorsitzende der OMV NRW, Heiko Hendriks MdL, betont, dass es zwar prinzipiell richtig sei, kriegs- und nachkriegsbedingte Folgesachverhalte im Laufe der Zeit „aufzuräumen“ und somit Gesetze auf den Prüfstand zu stellen. „Allerdings sollten diese Prozesse in angemessenen, wohlüberlegten Schritten vonstattengehen und nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden“, erklärt Hendriks. Menschen, denen in den Ostblockstaaten nach 1945 Freiheit, Demokratie und humanistische Werte so viel wert gewesen seien, dass sie dadurch zu politischen Häftlingen wurden, „sind aus unserer Sicht Helden, denen unsere Gesellschaft Respekt und Anerkennung schuldet“. Sie nun mit einer Einmalzahlung abzufinden, sei den Umständen nicht angemessen. 
 
Die OMV NRW hält es sogar für wichtig, zu überprüfen, ob es im bestehenden Entschädigungsrecht nicht Gerechtigkeitslücken gibt. Sie wirft daher den Gedanken auf, ob es nicht sogar angemessen wäre, die Leistungen aus dem HHG den „besonderen Zuwendungen“ nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) anzugleichen. Dazu Hendriks: „Aus unserer Sicht darf es keine Opferpriorisierungen geben, auch nicht dahingehend, dass politische Häftlinge aus den ehemaligen Ostblockstaaten gegenüber den politischen Häftlingen des DDR-Regimes benachteiligt werden“. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland habe hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, der sich die OMV NRW vollumfänglich anschließe. Vor diesem Hintergrund verbiete es sich, den von der Bundesregierung geplanten Änderungen zu beschließen. 
 
Hintergrund: 
 
Das Häftlingshilfegesetz wurde 1955 erlassen. Es ist ein Gesetz im sozialen Entschädigungsrecht mit Hilfemaßnahmen für Deutsche, die nach dem Krieg in Ostgebieten aus politischen Gründen in Haft genommen wurden und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Es war die gesetzgeberische Reaktion auf das Eintreffen ehemaliger Häftlinge früherer sowjetischer Internierungslager aus der damaligen sowjetisch besetzten Zone und anderen Gebieten Osteuropas in der Bundesrepublik Deutschland ab Beginn der 1950er-Jahre. Das Gesetz bezweckte nicht nur die Hilfe für Häftlinge, sondern auch die Stärkung insbesondere der damaligen DDR-Bevölkerung im Widerstand gegen den Kommunismus. Entschädigungstatbestand ist die politische Haft mit daraus resultierender Gesundheitsschädigung. 
 
Das HHG ist nach der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 und dem vorangegangenen Zusammenbruch kommunistischer Regimes in Osteuropa praktisch nicht mehr für neue Entschädigungsfälle zur Anwendung gelangt. Vielmehr ist auf rehabilitierte Opfer des SED-Unrechtsregimes in der ehemaligen DDR im sozialen Entschädigungsrecht mittlerweile das strafrechtliche Rehabilitationsgesetz und das verwaltungsrechtliche Rehabilitationsgesetz anzuwenden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf plant daher die Bundesregierung, die bisherigen Leistungsbezieher gemäß HHG mit einer Einmalzahlung abzufinden und diese ansonsten jährlich gewährte Leistung ab 2016 nicht mehr zu gewähren. Eine entsprechende Drucksache liegt auch dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.