Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Düsseldorf. Für den in diesem Jahr erstmalig stattfindenden nationalen Gedenktag für Flucht und Vertreibung schlägt die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen für unser Bundesland die Anordnung einer Trauerbeflaggung vor. In einem vom vertriebenenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Jostmeier MdL, und dem OMV-Landesvorsitzenden, Heiko Hendriks MdL, unterschriebenen Brief bitten die Abgeordneten Landesinnenminister Ralf Jäger, zu prüfen, ob der rechtliche Rahmen dafür gegeben ist. Gleichzeitig fragen sie an, ob der Innenminister eine entsprechende Anordnung von sich aus plane. „Wir begrüßen es sehr, dass die beiden Volksparteien mit dem Beschluss, einen solchen Gedenktag einzuführen, ein weiteres, bedeutendes Zeichen setzen und bekennen, dass das Schicksal der Vertriebenen ein gesamtdeutsches Anliegen ist“, stellen Hendriks und sein OMV-Vorstandskollege Rüdiger Scholz fest. Gerade im Hinblick auf das Geschichtsbewusstsein künftiger Generationen sei es gut, dass der Gedenktag am selben Tag wie der Weltflüchtlingstag begangen werde. „Dadurch wird verdeutlicht, dass auch die Vertreibung der Deutschen in den 1940er Jahren völkerrechtswidrig gewesen ist. Vertreibungen sind weltweit zu ächten. Menschenrechte sind unteilbar. Vor dem Hintergrund der weltweiten Krisengebiete ist das Gedenken an Flucht, Vertreibung und Zwangsmigration aktueller denn je. Somit wäre eine Trauerbeflaggung am 20. Juni nicht nur absolut angemessen, sondern würde auch symbolisch unterstreichen, dass der Weltflüchtlingstag nunmehr auch als Gedenktag für Flucht und Vertreibung begangen wird “, betonen Hendriks und Scholz.
Hintergrund: Am 27. August 2014 die große Koalition von CDU/CSU und SPD in Berlin beschlossen, einen jährlichen, bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung einzuführen. Als Datum wurde der Weltflüchtlingstag (20. Juni) ausgewählt. In 2015 wird dieser nationale Gedenktag zum ersten Mal begangen.