Am 15. Februar 2019 wurde im Bundesrat der Entschließungsantrag des Freistaates Bayern mehrheitlich angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die rentenrechtlichen Vorgaben bei Spätaussiedlern neu zu bewerten. Hierzu erklärt der Landesvorstand der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen nach seiner Landesvorstandssitzung:
„Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU Nordrhein-Westfalen begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 15. Februar 2019, die Bundesregierung aufzufordern, rentenrechtliche Vorgaben bei Spätaussiedlern neu zu bewerten. Mit der Zustimmung zum Entschließungsantrag des Freistaates Bayern wurde auch ein Parteitagsbeschluss der CDU Nordrhein-Westfalen umgesetzt, den die OMV der CDU Nordrhein-Westfalen initiiert hatte. Darin wurde die Mutterpartei aufgefordert, sich für eine verbesserte Anrechnung der im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüche einzusetzen. Dies haben wir mit Hinblick auf drohende Altersarmut bei Spätaussiedlern getan.
Mit der Kappung der maximalen Entgeltpunkte aus Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) ist eine Situation entstanden, in der viele Betroffene eine Rente unter Grundsicherungsniveau bekommen. Diese Benachteiligung zu beseitigen ist schon länger Ziel der OMV der CDU Nordrhein-Westfalen. Deshalb war es für uns ein Meilenstein, dass sich die Unionsparteien in ihrem Regierungsprogramm 2017 unmissverständlich dazu bekannt haben, die Benachteiligungen deutscher Spätaussiedler im Rentenrecht zu beseitigen. Nachdem die Formulierungen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD für uns nicht befriedigend waren, ist der jetzige Beschluss des Bundesrates ein klarer Arbeitsauftrag an das SPD-geführte Ministerium für Arbeit und Soziales. Bundesminister Hubertus Heil sollte sich mit Nachdruck um eine Lösung bemühen. Vorschläge für eine solche Lösung liegen bereits auf dem Tisch und wurden vom Bund der Vertriebenen entwickelt. Auch die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland hat sich hierzu Gedanken gemacht. Daher sollte es möglich sein, im Sinne der Betroffenen einen vertretbaren Vorschlag zu erarbeiten und spätestens bis zum Ende der Legislatur umzusetzen.“ Hintergrund: Die Altersarmut der Spätaussiedler hat im Wesentlichen ihre Ursachen in den Änderungen des Fremdrentengesetzes (FRG) der 1990-er Jahre. Insbesondere die zum 6.5.1996 eingeführte Deckelung der Anzahl der Entgeltpunkte (EP) aus FRG-Zeiten auf 25 EP bzw. 40 EP (§ 22b FRG) sowie die Einführung des Faktors 0,6 (§ 22 Abs. 4 FRG) bei einem Rentenbeginn ab 1.10.1996 nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.9.1996 führt zu armutsbegründenden Altersrenten bei Spätaussiedlern. Deshalb hat die OMV der CDU Nordrhein-Westfalen zum Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen am 1. April 2017 einen Antrag eingebracht, wonach man sich auf Bundesebene für eine verbesserte Anrechnung der im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüche einzusetzen sollte. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.