Die OMV der CDU Nordrhein-Westfalen beantragt auf dem CDU-Landesparteitag am 01.04.2017 in Münster, dass sich die CDU NRW für eine Stärkung der eigenständigen Altersvorsorge von Spätaussiedlern einsetzt und für Verbesserungen bei der Anrechnung von im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüchen auf Fremdrenten eintritt. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der OMV der CDU NRW Heiko Hendriks MdL:
"Die Altersarmut der Spätaussiedler hat im Wesentlichen ihre Ursachen in den Änderungen des Fremdrentengesetzes (FRG) der 1990-er Jahre. Insbesondere die zum 6.5.1996 eingeführte Deckelung der Anzahl der Entgeltpunkte aus FRG-Zeiten auf 25 EP bzw. 40 EP (§ 22b FRG) sowie die Einführung des Faktors 0,6 (§ 22 Abs. 4 FRG) bei einem Rentenbeginn ab 1.10.1996 nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.9.1996 führt zu armutsbegründenden Altersrenten bei Spätaussiedlern.
Die Deckelung der Entgeltpunkte in § 22 b Fremdrentengesetz (FRG) sollte angesichts der immer deutlicher werdenden systembedingten Altersarmut der FRG-Berechtigten aufgehoben werden, zumindest aber sollte die Anzahl der Entgeltpunkte, sofern die FRG-Berechtigten diese in ihrer Erwerbsbiographie erworben haben, aufgestockt werden. Zurzeit liegt die Deckelung einer monatlichen Bruttorente für Einzelpersonen in Höhe von 761,25 € (25 EP x 30,45 € = aktueller Rentenwert ab 1.7.2016) und 716,50 € (25 EP x 28,66 € =aktueller Rentenwert ab 1.7.2016) im Osten. Bei Ehegatten und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Berechtigten liegt der Wert im Westen bei 1.218,00 € und bei 1.146,40 € im Osten. Auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entfallen noch Abzüge in Höhe von rund 10 %, so dass sich die Zahlbeträge weiter um rund 10 % reduzieren.
Als armutsgefährdet gelten gemäß EU-Definition Menschen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen. Damit liegen diese aus den Herkunftsgebieten der Aus- und Spätaussiedler maximal erreichbaren Rentenhöhen faktisch weit unter 980,00 € pro Person monatlich. Obwohl sie überwiegend ihr gesamtes Leben berufstätig waren, sind die Betroffenen unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit im Alter auf ergänzende staatliche Transferleistungen, wie Grundsicherung und Wohngeld und auf die Familie angewiesen. Dies führt zur Verbitterung im Alter und widerspricht dem Eingliederungsgedanken des FRG.
Besonders dramatisch ist die Situation für Frauen und Männer, die nach 1993 in Deutschland mit dem Status Spätaussiedler eingereist sind. Ein hoher Anteil dieser eingereisten Personen wurde nach § 7 BVFG und deren Ehegatten nach § 8 BVFG eingestuft, wodurch sie keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Beschäftigungszeiten in den Herkunftsländern haben.
Eine Anhebung der maximal zu erreichenden Anzahl der Entgeltpunkte würde zum systemübergreifenden Bürokratieabbau führen, bis hin zur Entlastung der Sozialgerichte von Verfahren und Kosten und Entlastung der Kommunen, weil in den meisten Fällen keine Grundsicherung und kein Wohngeldzuschuss mehr erforderlich wären. Die Betroffenen wären auch vom bürokratischen entlastet und hätten nicht das Gefühl, dem Staat zur Last zu fallen, welches durchaus bei allen betroffenen Rentnern – in den meisten Fällen mit mehr als nur 40 Berufsjahren - vorliegt."